Allgemeine Geschäftsbedingungen der Müller Hausgeräte GmbH
Stand: 01/2003
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen von Müller Hausgeräte GmbH. Abweichende Bedingungen und Vorschriften des Kunden erkennen wir nicht an, außer bei schriftlicher ausdrücklicher Bestätigung unsererseits. Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den, am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erbracht.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns kleine Abweichungen und technische Änderungen vor. Alle Angebote und sonstige Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote ihre Gültigkeit.
§ 3 Preise
Unsere Preise gelten ab Lager Bretten inklusive der jeweils, in der Bundesrepublik Deutschland, gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Eine Rückgabe von Ersatzteilen ist nur in originaler Verpackung möglich. Bei Wiedereinlagerung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Verkaufspreises erhoben.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Wurde die Zahlung per Rechnung vereinbart ist der Kaufpreis netto, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
Wurde die Nachnahme als Zahlungsweise vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag bei Erhalt der Ware sofort fällig.
§ 5 Lieferzeiten
Angaben zum Liefertermin sind unsererseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Am Lager vorrätige Ware wird innerhalb von einer Woche versandt. Bei nicht im Lager vorrätiger Ware bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Lieferung. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen, als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er uns schriftlich eine dreiwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung der Ware ist "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über. Die Kosten für die Auslieferung werden dem Kunden entsprechend unserer Anfahrtspauschalentabelle (verlinken auf die Grafik) (siehe aktuelle Preisliste) berechnet.
Bei Versand mit einem Paketdienst werden nur die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
§ 7 Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden. Ansonsten entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Wir haben während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
§ 8 Datenspeicherung
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Müller Hausgeräte GmbH.
§ 10 Instandsetzungsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge für Instandsetzung sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge. Für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung (Garantie) gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Auftragnehmers.
II. Ausführung
1. Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten erfolgt bei stationär (feststehenden) Großgeräten am Aufstellungsort, sofern nicht die vorherige Überprüfung ergeben hat, dass eine sachgemäße Instandsetzung nur im Werk oder in einer der Werkstätten des Auftragnehmers vorgenommen werden kann. Kleinere Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können, sind an die Werkstätten des Auftragnehmers einzusenden oder dort hin zu bringen.
2. Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind - auch wenn eine Uhrzeit genannt sein sollte geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparatur-Geschäftes, insbesondere der Notwendigkeit, möglichst mehrere Reparaturen auf einer Fahrt zu erledigen, den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken der heutigen Verkehrsdichte.
3. Gemäß II. 1. in den Werkstätten des Auftragnehmers zu reparierende oder zu überprüfende Geräte sind seinen Werkstätten auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers anzuliefern und von dort abzuholen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. Bei Instandsetzungsaufträgen ist der Auftragnehmer auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst während der Instandsetzung zeigen, und deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erforderlich ist, es sei denn, dass der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde, oder ein Kostenvoranschlag abgegeben worden ist, der bei Berücksichtigung des weiteren Fehlers wesentlich überschritten würde.
III. Rückgabe, Zahlung
1. Die Rückgabe des Reparaturgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Vorlage der Empfangsbestätigung gilt als Empfangsberechtigung. Auch ohne Mahnung geraten Sie 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Verzug.
2. Der Auftraggeber muss das Reparaturgut zum vorgesehenen Liefertermin abholen, sofern keine Auslieferung durch uns schriftlich vereinbart wurde. Erfolgt dies nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem er vom Auftragnehmer dazu aufgefordert worden ist, steht diesem für die Verwahrung bei erfolglosem Fristablauf die übliche Vergütung zu. Nach Ablauf von 3 Monaten nach Aufforderung zur Abholung des Reparaturgutes ist der Auftragnehmer zur freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vorher.
3. Soweit der Verwertungserlös die Reparatur- und Aufbewahrungskosten übersteigt bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verwertungserlös unberührt.
IV. Gewährleistung
1. Für Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung leistet der Auftragnehmer Gewähr in der Weise, dass er Mängel durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung innerhalb von 12 Monaten unentgeltlich behebt.
2. Der Auftraggeber hat das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unzumutbar verzögert wird oder erfolglos geblieben ist. Der Auftragsgegenstand braucht jedoch in diesem Falle nicht in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag und auch durch die Reparatur selbst nicht nachweisbar herbeigeführt wurde, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
V. Haftung
Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Geschäftssitz der Müller Hausgeräte GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Müller Hausgeräte GmbH
Talbachstr. 15
75015 Bretten
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