Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationstechnik Woinke
Heutorstr.5
32825 Blomberg
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote,
Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder
Dienstvertrag und anderen Verträgen. Die Wirkung
etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person
oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1
Unsere Angebote sind, wenn nichts Anderes ausdrücklich
vereinbart ist, unverbindlich. Erklärungen des Kunden zu
unseren Angeboten sind daher Vertragsangebote. Diese
werden angenommen entweder durch ausdrückliche
Erklärung oder durch Erbringung der vertraglich der
angebotenen Leistungen.
2.2
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden
werden dem Kunden berechnet.
2.3
Hat der Kunde wirksam einen Vertrag mit uns geschlossen
und wird dem Kunden neben dem Kaufangebot auch ein
Leasing-oder Finanzierungsangebot unterbreitet, hat die
Ablehnung eines solchen Leasing- oder
Finanzierungsangebots durch das Leasing- Unternehmen
oder die Bank keinen Einfluss auf den einmal
geschlossenen Vertrag. In diesem Fall der Ablehnung eines
Leasing- oder Finanzierungsangebots sind wir berechtigt,
vom Kunden Vorkasse bezüglich der vertraglich
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4
Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender
Zulassung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation der Anschluss an das deutsche TKNetz
verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen
Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung
aus einem dennoch verbotenen Betrieb frei.
3. Preise und Zahlungen
3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2
Die Preise verstehen sich unverpackt ohne Installation,
Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir
auf Wunsch des Kunden die Ware, werden Liefer- und
Transportkosten gesondert berechnet.
3.3
Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen
sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von
uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum
oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 7
Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.
3.4
Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein,
die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechselund
Scheckprotesten, Zahlungsverzug,
Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder
schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der
uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse
oder Sicherheitsleistung zu verlangen und unsere
Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu
vertreten hat.
4. Lieferung, Annahmeverzug des Kunden
4.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden
sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem
Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.
Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse (auch wenn
sie bei unseren Lieferanten eintreten) wie zum Beispiel
höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art,
Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete
Materialanlieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie
während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten
sind.
4.2
Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten
Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten
nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und
Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist
weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist
ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen,
es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen. Befindet sich der Kunde in
Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von
uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages
abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können
stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und
den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.
4.3
Versenden wir auf Wunsch des Kunden den
Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr
des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des
Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Personen auf den Kunden über, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort
aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der
Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.4
Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung
durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware
informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten.
4.5
Holt der Kunde neue Ware oder reparierte Geräte nicht
binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab,
schuldet er zehn Prozent des Kaufpreises bzw.
Reparaturpreises als pauschalen Schadensersatz für die
dadurch entstehenden Lagerkosten. Dem Kunden bleibt
nachgelassen nachzuweisen, dass geringere Lagerkosten
entstehen.
Nach erneuter schriftlicher Aufforderung zur Abholung der
Ware sind wir berechtigt, die Ware bzw. Geräte freihändig
zu verkaufen und den Erlös auf die uns zustehenden
Forderungen zu verrechnen. Etwa auf den Geräten
vorhandene Daten werden vorher gelöscht. Auf diese
Rechtsfolge und die Löschung ist in der entsprechenden
schriftlichen Aufforderung hinzuweisen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
5.2
Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Wir behalten
uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das
Eigentum an der gelieferten Ware in einfacher, verlängerter
und erweiterter Form bis zur Erfüllung aller Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den
Kunden jetzt oder künftig zustehen, bzw. bis zur restlosen
Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag, vor.
Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist
nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden
gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des
regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte
übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im
regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis
an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus
einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an
uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen
solange einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Ist
das nicht (mehr) der Fall, können wir verlangen, dass der
Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Mit
Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt
(Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist
eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut,
vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt,
die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen
Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die
Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen
worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus
dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab.
Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem
Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet
hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind
wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen
Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der
gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der
Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen
dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch
offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf
absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde
berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten
zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts ist in unserem Eigentum
stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte
aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir
nehmen hiermit diese Abtretung an.
6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
6.1
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in
Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf
grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem
Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden
ersetzen, die bei dem betroffenen Vertragsverhältnis
typischerweise auftreten und bei Vertragsschluss
vorhersehbar waren. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind
Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
6.2
Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Werden wir
daher, obwohl wir nachweislich einen entsprechenden
Liefervertrag geschlossen haben, von unserem Lieferanten
nicht mit der vertraglich vereinbarten Ware versorgt, stehen
dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu.
7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und
Reparaturarbeiten
7.1
Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch,
erfolgen diese ausschließlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
7.2
Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind
Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils
gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten,
Materialkosten und ähnliches werden entsprechend
unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet.
Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und
sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu
vergüten.
7.3
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir
die Sache untersuchen und sodann einen
Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser
Untersuchung sind vom Kunden zu tragen. Die Kosten der
Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen
eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur
verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart
wurde.
8. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1
Ist der Kunde Verbraucher: Für neu hergestellte Sachen 24
Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Ist der Kunde
Unternehmer: Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für
gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
8.2
Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, die gelieferte
Ware sofort nach Ablieferung auf erkennbare Mängel zu
untersuchen und bestehende Mängel uns unverzüglich
(längstens bis zum dritten auf die Ablieferung folgenden
Werktag) schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden
Pflicht, gerügt wurden, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Nicht sofort erkennbare Mängel, die sich erst im Laufe der
Zeit zeigen, sind vom Unternehmer unverzüglich nach
Entdeckung in Textform (schriftlich oder Email) mitzuteilen.
Mängelrügen werden als solche nur dann von uns
anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden, auch
dann, wenn sie gegenüber Außendienstmitarbeitern,
Transporteuren oder Dritten geltend gemacht werden.
8.3
Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der
Ware an uns durch Unternehmer kann nur mit unserem
vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die
ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, werden von
uns nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Kunde die
Kosten der sich aus unserer Annahmeverweigerung
ergebenden Rücksendung.
8.4
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge
eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die
Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
8.5
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der
Gefahr auf den Kunden.
Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist beheben wir
kostenlos Mängel, die der Kunde in Textform mitgeteilt hat.
Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Wahl
durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers
oder Lieferung eines anderen Gegenstandes
(Nacherfüllung). Ist der Kunde Verbraucher, hat er das
Wahlrecht.
Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen
Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines
Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache
gezogen hat, als Nutzungsentschädigung gemäß den
gesetzlichen Regeln zu ersetzen.
Schlägt eine Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde uns
eine weitere Nacherfüllungsfrist von mindestens 3 Wochen
setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen
nachzukommen haben. Dies gilt nicht, wenn eine
Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z. B §§ 323
Abs. 2, 326 Abs. 5, 636 BGB) entbehrlich ist. Nach
erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach seiner
Wahl Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag
zurücktreten und bei Vorliegen der Voraussetzungen
Schadensersatz verlangen.
8.6
Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind
ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst
entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird, vgl.
die Regelungen unter Ziffer 12.
8.7
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage
durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wie für
Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung
vorgenommenen Änderungen des Kunden oder Dritter ist
unsere Haftung mit Ausnahme von Vorsatz oder
Fahrlässigkeit (vgl. Ziffer 12) ausgeschlossen. Gleiches gilt
für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur
unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom
Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt
der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der
Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei
pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch
vorherige Einsicht in eine Dokumentation (Handbuch)
diesen nicht vermeiden können.
8.8
Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten
Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz
oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor,
der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen
wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort,
an dem die Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt
werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus
den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur
am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass
der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den
ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz
verbracht hat, trägt der
Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort
entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
8.9
Sollten wir eine Garantie für eine bestimmte Art der
Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen
festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die
vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und
Rügepflichten sowie die Anzahl der
Nacherfüllungsversuche keine Anwendung und der
unverzüglichen Mängelrüge.
8.10
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher
Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte
oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend
gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig
auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen,
wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen
Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen
Informationen vom Kunden erhalten,
der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt,
wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der
Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns
bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden
trifft.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung
der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter
verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer
Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die
Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl
entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die
Vertragsgegenstände weiter zu benutzen, oder diese
austauschen oder so abändern,
dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden
unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert
unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die
bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten.
Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer
angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren
berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung ein 1/36
des Preises zu zahlen ist.
8.11
Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander
vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur
geeignete, netzwerkfähige Software entsprechend den
Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen.
Anderenfalls trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein
aufgetretener Mangel nicht auf der Verwendung dieser nicht
für das Netzwerk geeigneten Geräte zurückzuführen ist.
Zu diesem Zweck sind wir berechtigt, die Installationsdaten
zum Zeitpunkt der Auslieferung zu protokollieren und zu
speichern für die Dauer der Gewährleistungsfrist zu
speichern.
8.12
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drucker
bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete
nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen
Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies
sorgfältig selbstständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann
später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche
wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der
Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das
Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich
Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
8.13
Wir geben grundsätzlich keine Garantien. Sollten wir
ausnahmsweise eine Garantie abgegeben haben, so
begründet die Garantie, sofern nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart ist, keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz, sondern nur Ansprüche
auf Nachbesserung. Der Kunde kann auch keinen
Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder
auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer geltend
machen. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der
Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht
unterbrochen oder gehemmt. Daneben bestehende
gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) werden durch
diese Regelung nicht eingeschränkt.
9. Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller
an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für
uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst
verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die
Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie
herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des
Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau
und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines
Ersatzgerätes.
Wir sind dem Kunden gern behilflich bei der
Geltendmachung und Abwicklung von Garantieansprüchen
gegenüber dem Hersteller, behalten uns aber vor, für den
dadurch entstehenden Aufwand eine Vergütung nach der
jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.
10. Abnahme
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt
folgendes:
10.1
Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch
den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern
nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach
unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich
Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung
abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit
der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer
Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer
Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und
dabei abnimmt.
10.2
Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der
Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung
vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen
Spezifikationen überprüfen.
10.3
Entspricht die Leistung von uns den technischen
Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und
Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich
die Abnahme.
10.4
Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der
Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in
der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel
gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
10.5
Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die
Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der
Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
10.6
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf,
werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden
diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die
Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die
Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden
Bedingungen.
11. Software
11.1
Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von
Fremdsoftware, werden nur die Rechte übertragen, die der
Hersteller dem Endnutzer, ggf. durch eine
Lizenzbestimmung für Endnutzer (End User License
Agreement – EULA) einräumt. Der Kunde ist verpflichtet,
sich davon Kenntnis zu verschaffen und die
Beschränkungen der Rechte einzuhalten.
11.2
Dokumentationen werden in der Weise ausgeliefert, wie sie
vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache
oder in elektronischer Form oder als Online- Hilfe (Wiki) zur
Verfügung stehen. Wir sind nicht verpflichtet,
Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in
die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken.
Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die
Dokumentationen die Software vollständig beschreiben.
12. Haftung für Pflichtverletzungen
12.1
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung
sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener
spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine
Pflicht verletzt haben, folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig
unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
12.2
Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine
solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht
erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten
Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ersetzen wir den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schaden. Handeln wir dabei nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig, sondern nur leicht fahrlässig, ist unsere
diesbezügliche Haftung auf 500.000 € pro Schadensfall,
jährlich auf das Doppelte, begrenzt.
12.3
Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der
groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
12.4
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.5
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu
lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von
Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende
Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende
Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von
Daten nur, soweit uns der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
oder des Vorsatzes trifft und der Kunde die üblichen und
angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung
getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und
Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der
vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen
und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu
überprüfen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass
Datensicherungssoftware gelungene Datensicherungen
anzeigen kann, obwohl eine solche nicht gelungen ist.
Letzte Sicherheit, ob eine –Datensicherung gelungen ist
erhält man nur durch die Rücksicherung der gesicherten
Daten auf ein anderes Medium. Dem Kunden wird
empfohlen, dies regelmäßig durchzuführen. Hat der Kunde
dies nicht getan, ist er verpflichtet, unserem Mitarbeiter dies
vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen unsere
Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das
Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die
Kosten berechnen sich nach unserer der jeweils gültigen
Preisliste und werden nach Aufwand abgerechnet.
13. Abtretungsverbot, Aufrechnung,
Zurückbehaltung
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten
Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns
nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber
unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung
unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde Verbraucher ist. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben,
wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
14. Allgemeines
14.1
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die
Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet,
eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen
etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.
14.2
Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder
zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer
schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien
geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten
Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die
Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der
Schriftform.
14.3
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist
unser Sitz. Dies gilt nicht für Verbrauchsgüterkäufe.
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit, auch im
Rahmen eines Wechsels- und/oder Scheckprozesses, ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches
Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach
Wahl von uns der Sitz von uns oder der Sitz des Kunden.
Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
14.4
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UNKaufrechts
für den internationalen Kauf von Waren ist
ausdrücklich ausgeschlossen.